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Pension Ries

Mittelberg
Lindenstrasse 3
87466 Oy-Mittelberg

Tel.: 08366-827
Fax: 08366-988220
info@pensionries.de

 

 

         

 

Gastaufnahmevertrag

 

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

 

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
     
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.
     
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
     
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung:
    bei Übernachtung mit Frühstück 20%,
    bei Übernachtung mit Halbpension 30% ,
    bei Übernachtung mit Vollpension 40%,
    bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises.

    Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende Rücktrittspauschalen:
    bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
    bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
    bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
    bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
    Danach 80% des Reisepreises.
     
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
     
  6. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
     
  7. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!