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Pension
Ries Mittelberg
Lindenstrasse 3
87466 Oy-Mittelberg
Tel.: 08366-827
Fax: 08366-988220
info@pensionries.de |
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Gastaufnahmevertrag |
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Rechte und Pflichten aus dem
Gastaufnahmevertrag:
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit
Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es
gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen
Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (DEHOGA).
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen
Hotelordnung:
bei Übernachtung mit Frühstück 20%,
bei Übernachtung mit
Halbpension 30% ,
bei Übernachtung mit Vollpension 40%,
bei Ferienwohnungen
10% des Übernachtungspreises.
Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende
Rücktrittspauschalen:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
Danach 80% des Reisepreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit
anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast
nach Punkt 4.
- Der Gast wird umgehend auf seine
Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach
Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in
Rechnung gestellt.
- Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen bei längerem
Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
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